Garten pachten


Zur Zeit sind leider keine Gärten frei!

Jeder, der an der Bewirtschaftung einer Gartenparzelle interessiert ist, und im Sinne des Bundeskleingartengesetzes den Garten nutzen möchte, darf einen Kleingarten pachten.
Ob Sie Deutscher sind oder aus einem anderen Land kommen, allein oder mit ihren Familie den Garten nutzen wollen, jung oder alt sind ist dabei überhaupt nicht wichtig.
Kleingärtner bilden eine große Gemeinschaft, mit in Deutschland über 1.000.000 Mitglieder.
Gemeinschaftliche Aktionen und Gespräche über den Gartenzaun sind beliebt und wichtig zur Förderung der Gemeinschaft.Denn hohe Zäune und Mauern, hinter denen wir uns verstecken kennen wir nicht.
Aber wir respektieren die Bedürfnisse und Interessen jedes Mitgliedes. Bevor Sie einen Garten pachten werden Sie Mitglied im Verein. Der Jahresbeitrag beträgt 60,00 Euro. Partnerinnen und Partner können zusätzlich Mitglied werden. Sie zahlen 30,00 Euro.
Mit dem Geld werden die Gemeinschaftsanlagen gepflegt und ergänzt, die Vereinsverwaltung finanziert und Bildungsarbeit durchgeführt. Jedes Mitglied erhält monatlich eine informative Gartenzeitung mit Anregungen, Neuigkeiten und Nachrichten aus den Vereinen.
Der Kleingarten wird auf unbegrenzte Zeit gepachtet. Das Pachtjahr läuft vom 01.12. bis zum 30.11. und kann mit dreimonatiger Frist zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden.
Der Garten wird durch den Vorstand verpachtet. Ein Kauf ist nicht möglich.
Der Pachtpreis beträgt zur Zeit ca. 0,15 Euro je Quadratmeter.
Jedes Mitglied muss im Jahr neun Gemeinschaftsstunden leisten um die Gemeinschaftsanlagen zu erhalten.
Jedes Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, in der alle über die Arbeit und die Aktivitäten im Verein entscheiden und den Vorstand bestimmen, der den Verein führt und nach außen vertritt.